Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten mit dem eigenen Auto, dem ÖV, oder dem Velo entstanden sein. Beim Abziehen von Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen mehrere Kriterien erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.